1. Termine

Meine üblichen Beratungszeiten sind: Montags – Donnerstag von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Therapien und Beratungen finden auschließlich nach Vereinbarung statt!

Über diesen Kalender können sie Erstberatungen vereinbaren. (Dieser Link führt zu einem externen Dienstleister – Nutzungsbedingungen)

Außerdem können Sie mich über mein Kontaktformular erreichen.

 

2. Kosten für private Termine

60 min Beratung: 80 Euro

60 min Therapie: 80 Euro

60 min Gesundheitscoaching: 80 Euro

 

90 min Paarberatung:  110 Euro

90 min Familienberatung: 110 Euro

 

90 min individuelle Selbsterfahrung für Teilnehmende von Systemdynamik: 100 Euro

60 min Beratung streitender Eltern/ zwei Therapeut:innen:  120 Euro

 

3. Preise für berufliche Termine

Die Kosten für Business-Coaching und Supervision werden individuell vereinbart.

Informationen zu Supervision und Job-Coaching unter https://supervision-dresden.de/.

☛ Kosten, die durch Coaching/ Gesundheitscoaching entstehen, können eventuell als Werbungskosten bei Angestellten oder als Betriebsausgaben bei Selbständigen berücksichtigt werden. Besprechen Sie das am besten in einer Steuerberatung.

 

4. Dauer und Abstände

Dauer und Abstände der Beratung/ Therapie besprechen wir zu Beginn.

Sie richten sich nach Ihrem Bedarf.  Meist haben die Sitzungen einen mehr als 14 tägigen Rhythmus.

Sie können Einzeltermine, Terminketten, aber auch Termine in großen Abständen vereinbaren.

Jeder neue Termin bleibt Ihre Entscheidung.

Bitte haben sie Verständnis, dass ich keine kostenlosen Beratungen anbieten kann.

Ich arbeite ab der ersten Minute mit Ihrem Thema und für Sie.

 

5. Kostenübernahmen durch Krankenkassen

Behandlungen von Erkrankungen wie Depressionen oder Ängsten sind Kassenleistungen und können seit 2019 auch mit systemischer Therapie behandelt werden. Weitere abrechenbare Diagnosen sind z.B. Anpassungsstörungen (Probleme nach einem einschneidenden Lebensereignis)  und Burn-Out-Symptome.

☛ Es ist jedoch zu beachten, dass Paarprobleme, Erziehungsschwierigkeiten und Familienkrisen KEINE Erkrankungen sind. Die Kostenübernahme für systemische Therapie durch Krankenkassen bezieht sich weiterhin ausschließlich auf die Bahandlung  diagnostizierter Erkrankungen.

Menschen mit Erkrankungen, die z.B. mit systemischer Erziehungsberatung oder Paartherapie bereits gute Erfahrungen gemacht haben, möchten immer häufiger auch diese Herausforderungen mit systemischer Therapie angehen.

Seitdem die systemische Therapie als Kassenleistung anerkannt wird, erreichen mich deshalb immer wieder Anfragen nach „Kassen-Terminen“. Da die Ausbildung und Zulassung für niedergelassene Therapeut:innen  gesetzlich geregelt ist, können alle Kolleg:innen ohne diese sogenannte Approbations-Ausbildung offiziell keine Kassenleistungen abrechnen, egal wie lange sie schon „im Geschäft“ sind.

Ich also auch nicht.

Leider ist die Versorgungslage nicht so, dass „systemische Therapie“ schon zum Standart der angebotenen Leistungen gehört. Die meisten Therapeut:innen arbeiten auch weiterhin mit Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologischen Verfahren. Dies liegt daran, dass Kassensitze meist nur innerhalb eines Verfahrens weitergegeben werden, keine zusätzlichen Kassensitze für systemische Therapeut:innen geschaffen wurden und erst seit 2019 freie Kassensitze von systemischen Therapeut:innen belegt werden könnten.

 

Ausnahmen der Kostenübernahme sind aber rein rechtlich möglich:

Sind Sie privat versichert, können Sie meine Therapie-Sitzungen möglicherweise mit Ihrer Kasse abrechnen. Das gilt auch bei Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen. Bitte informieren Sie sich aber immer vorher, ob Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie tatsächlich bezahlt werden und lassen Sie sich die Leistungen und die Höhe der Beteiligung schriftlich bestätigen.

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie meine Leistungen möglicherweise unter besonderen Bedingungen abrechnen:

  • Es ist Ihnen keine Terminvereinbarung bei (mehreren!) Kassentherapeut:innen  innerhalb von 3 Monaten möglich (dokumentieren!)
  • Ihre psychische Belastung ist dokumentiert akut.
  • Der dringende Behandlungsbedarf wird von Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt schriftlich bestätigt.
  • Und: Ihre Krankenkasse hat sogenannten probatorischen Sitzungen bei mir schriftlich zugestimmt.

Dann ist es möglich, als Übergangslösung bis zu 7 Sitzungen mit mir abzurechnen, bzw. Zuschüsse von der Krankenkasse dafür abzurufen. Die Krankenkassen handhaben dies aber sehr sehr unterschiedlich.